SchmutzfängerDie Räder von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h und von Anhängern hinter solchen Fahrzeugen müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. Dies gilt nicht für eisenbereifte Fahrzeuge sowie für Anhänger, die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h gekennzeichnet sind. Schmutzfänger zusätzlich zu vorhandenen Kotflügeln sind mithin nicht vorgeschrieben, wenn auch zweckmäßig. Allerdings haben Versuche ergeben, daß die Anbringung von Schmutzfängern je nach Fahrzeugbauart, eventuell auch -typ, verschieden, u. U. sogar negativ ist, weshalb eine gesetzliche Verpflichtung nicht beabsichtigt ist.
Weitere Begriffe : argumentum a maiori (fortiori) ad minus | Vertikalvereinbarung | Winterausfallgeld-Vorausleistung |
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