Schneeballsystem

in Deutschland als unlauter verbotenes Warenabsatzsystem (unlauterer Wettbewerb), nach dem der Käufer Preisnachlässe oder andere Vorteile dadurch erzielen kann, dass er neue Kunden wirbt.

Anlage- oder Spielsystem (Pyramidensystem), bei dem die Gewinnerwartung der Teilnehmer darauf beruht, dass eine immer stärker ansteigende Zahl von Mitanlegern bzw. Mitspielern einen Einsatz einzahlt. Das System ist darauf angelegt, dass die ersten Teilnehmer einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Teilnehmer mehr geworben werden können. Beim klassischen Schneeballsystem werden den Teilnehmern Vorteile dafür gewährt, dass sie ihrerseits neue Teilnehmer werben.
Schneeballsysteme sind sittenwidrig i. S. d. § 138 Abs. 1 BGB (BGH NJW 1997, 2314) und wettbewerbswidrig gem. § 3 i.V.m. Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 14 UWG. Eine Strafbarkeit der Initiatoren kann sich insbesondere aus § 16 Abs. 2 UWG oder ggf. aus §§ 263, 264a StGB ergeben.

unlauterer Wettbewerb (4), Sittenwidrigkeit, Kettenbrief.




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