Schreckzeitist die Zeitspanne, die ein Mensch zur Überwindung des infolge eines plötzlichen Ereignisses verursachten Schrecks benötigt, um reaktionsfähig zu werden. Schreckzeit ist bei Menschen von unterschiedlicher Dauer (durchschnittlich 0,8 bis 1 Sek.). Kraftfahrern werden Schreckzeiten nur zugebilligt, wenn sie von der Gefahrenlage schuldlos überrascht werden.
Weitere Begriffe : Vorläufige Sozialleistungen | Installationsmonopol | Abänderungsverfahren |
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