Schuldenmassestreit

der Rechtsstreit über einen Anspruch, der im Konkurs die Eigenschaft einer Konkursforderung hat. Durch die Konkurseröffnung wird der Sch. unterbrochen. Die Forderung kann durch Anmeldung zur Konkurstabelle weiterverfolgt werden. Vgl. §§ 12, 138, 144, 146 KO.




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