Rechtsstreit

vor Gericht ausgetragene Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Beteiligten über ein Rechtsverhältnis.

Prozess.

ist der Streit mehrerer Beteiligter über ein (Recht bzw. ein) Rechtsverhältnis vor einer entscheidungsbefugten Stelle. Er ist nach den besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften auszutragen. Das Ergebnis des Rechtsstreits ist ebenfalls nach besonderen Regeln zu verwirklichen. Lit.: Windmann, M., Der Einfluss eines außergerichtlichen Vergleichs auf einen laufenden Rechtsstreit, 2003

(Rechtsstreitigkeit) ist die Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien oder Beteiligten über ein Rechtsverhältnis in einem vor einem Gericht anhängigen Verfahren.




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