Im Sozialrecht : Schuldner der Sozialleistung ist der zuständige Leistungsträger. Bei der Erbringung der Sozialleistung kann er sich Dritter (sog. Leistungserbringer, z.B. Ärzte) bedienen.
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Weitere Begriffe : Konvention über die Rechte des Kindes | Feuerbestattung | Ortsüblich
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