Schuldumschaffung

Schuldersetzung.

(Novation) ist die (gesetzlich nicht geregelte, aber zulässige und bereits dem römischen Recht bekannte) Verbindung der vertraglichen Aufhebung eines Schuldverhältnisses mit der Begründung eines neuen Schuldverhältnisses in der Weise, dass das neue Schuldverhältnis an die Stelle des alten Schuld Verhältnisses treten soll.

Novation.




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