Schulvorstand

S. ist das zentrale Gremium an niedersächsischen Schulen (nach der am 1. 8. 2007 in Kraft tretenden Schulgesetznovelle gemäß G v. 17. 7. 2006, GVBl. 412), Besetzung: Lehrer zu 50 Prozent, Eltern und Schüler jeweils zu 25 Prozent. Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über die eigenverantwortliche Arbeit der Schule, die Stundentafel und über die Grundsätze der Mittelverwendung.




Vorheriger Fachbegriff: Schulverhältnis | Nächster Fachbegriff: Schulwesen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen