Schwangerschaftskonfliktberatung Spezielle Beratung, welche die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen soll (§ 219 StGB). Die nähere Ausgestaltung der Beratung erfolgt nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. So soll die Beratung „ergebnisoffen” sein. Aufgrund der Vorgabe durch das BVerfG (Fristenlösung) ist die Beratung aber nicht
Weitere Begriffe : enteignungsgleicher Eingriff | Öffentlichkeitsfahndung | Blankoakzept |
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