Schülermitverantwortung(auch Schülermitwirkung) bezeichnet die Mitwirkung der Schüler an schulischen Entscheidungen. Die S. wird ausgeübt z. B. durch Klassensprecher, Schülerrat oder Schulsprecher. Die S. ist nach dem Schulrecht der Länder unterschiedlich ausgestaltet.
Weitere Begriffe : Deckungspflicht | Deliktsbesitzer | Kassenwahl |
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