SchülerlotsenAmtshaftung, Lotsendienst. Unter Schülerlotsen versteht man Schüler, welche die Aufgabe haben, andere Schüler öffentlicher und privater Schulen auf ihren Schulwegen - insbesondere bei der Überquerung der Fahrbahn -vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen (Verkehrshilfsdienst). Der Schülerlotse ist vom Staat oder dem Schulträger mit dieser Aufgabe betraut (Fürsorgetätigkeit, keine polizeilichen Befugnisse), dieser haftet daher für ihn, falls er einen Unfall verursacht, obschon der Schülerlotse neben einer /Versicherung zum Schutz gegen eigene Unfälle zur Abdeckung von Schäden haftpflichtversichert ist. Denn es sind Fälle denkbar, in denen die Haftpflichtsumme zur Schadensdeckung nicht ausreicht oder die Versicherung den Deckungsschutz aus vom Lotsen zu vertretenden Gründen versagt. Durch Zeichen 356 wird auf Schülerlotsen hingewiesen.
Weitere Begriffe : allgemeine Arbeitsbedingungen | Negativer Kompetenzkonflikt | Vorschaltverfahren |
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