SchürfenAufsuchen bergbaufreier Mineralien (Bergrecht). Ist Voraussetzung für Verleihung des Bergwerkeigentums. Will jemand auf fremden Grundstücken schürfen, so bedarf er der Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist Sch. verboten.
Weitere Begriffe : leichtfertige Steuerverkürzung | Unrichtigkeit des Verhandlungsprotokolls | Forderungsabtretung |
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