Seeverschollenheit Wer bei einer Fahrt auf See, insbes. wegen Schiffuntergangs, verschollen ist, kann 6 Monate nach diesem Ereignis für tot erklärt werden (Todeserklärung), § 5 VerschollenheitsG.
Weitere Begriffe : Dienstwohnung | Fahrzeugkennzeichen, international | Juristenausbildung |
MMnews
|