Selbstbelieferungsklauselist die Klausel, dass ein Kauf, bei dem der Verkäufer sich die zu leistende Sache erst selbst beschaffen muss, unter der Bedingung abgeschlossen wird, dass ihm die Beschaffung gelingt.
Weitere Begriffe : Gefälligkeitsverhältnis | Hecke | Beamtenvorbehalt |
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