Selbstkontrolle, FreiwilligeDie F. S. ist eine im Jahre 1949 gegründete Einrichtung der deutschen Filmwirtschaft zur Prüfung der für eine öffentliche Vorführung vorgesehenen Filme. Der Arbeitsausschuss dieser Organisation, dem je 4 Vertreter der Filmwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung angehören, prüft jeden Film und entscheidet über seine Freigabe. Als Rechtsmittelinstanz bestehen der Hauptausschuss und der Rechtsausschuss. Prüfungsmaßstab ist die Wirkung des Filmes unter dem Gesichtspunkt seiner moralischen, religiösen oder politischen Schädlichkeit. Die F. S. ist eine private Einrichtung und hat keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse. Auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung der Länder entscheidet die F. S. aber auch über die Freigabe des Filmes für die einzelnen Altersstufen nach § 6 des Jugendschutzgesetzes.
Weitere Begriffe : Verlustausgleich, vertikaler | Handlungswille, unbedingter | Ununterbrochene Linie |
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