Send

(Sendgericht), bes. in Deutschland früher verbreitetes kirchliches Sittengericht für Laien. Hier wurden öffentliche Verstösse gegen die kirchlichen Gesetze geahndet. Die Sendgewalt stand den Bischöfen, zeitweise auch den Pfarrern, zu. Seit Anfang des 19. Jh.s erloschen die Sendgerichte.




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