Sezessionist die Abspaltung eines Teils eines Staates vom gesamten Staat. Sie muss regelmäßig durch Zwang versucht werden (z.B. Kroatien in Jugoslawien 1991, Estland in der Sowjetunion). Vielfach wird sie gewaltsam verhindert (z.B. Tschetschenien 1994 ff.). Lit.: Dördelmann, G., Rechtsethische Rechtfertigung der Sezession, 2002
Weitere Begriffe : Überwachung | Erbfolge, gewillkürte | Ausländische Titel |
MMnews
|