sicheres Geleit auch freies Geleit; gerichtliche Zusicherung an einen abwesenden Beschuldigten, ihn wegen einer bestimmten Straftat von der Untersuchungshaft zu befreien. Das s.G. erlischt, wenn der Beschuldigte zu Freiheitsstrafe verurteilt wird, wenn er zu fliehen versucht oder sich nicht an Bedingungen hält, unter denen ihm das s.G. erteilt worden ist.
Weitere Begriffe : Eignungsuntersuchungen | Einziehungsverfahren | Straßenbau |
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