SLV
Abk. für Soldatenlaufbahnverordnung, Soldatengesetz.
Smog: Anreicherung der Luft mit Verbrennungsprodukten (Kohlenwasserstoff, Schwefeldioxid, Stickoxide u. Ä.), die bei austauscharmer Wetterlage (Inversion) nicht in höhere Luftschichten aufsteigen können. Man unterscheidet den bei feucht-kühler Witterung auftretenden Wintersmog und den bei intensiver Sonneneinstrahlung und erhöhten Ozonkonzentrationen entstehenden Sommersmog.
§ 40 BImSchG ermächtigt zu Verkehrsbeschränkungen und -verboten, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden. § 40 Abs. 3 BlmSchG ermöglicht es, umweltfreundliche Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten auszunehmen.
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