SLV

Abk. für Soldatenlaufbahnverordnung, Soldatengesetz.
Smog: Anreicherung der Luft mit Verbrennungsprodukten (Kohlenwasserstoff, Schwefeldioxid, Stickoxide u. Ä.), die bei austauscharmer Wetterlage (Inversion) nicht in höhere Luftschichten aufsteigen können. Man unterscheidet den bei feucht-kühler Witterung auftretenden Wintersmog und den bei intensiver Sonneneinstrahlung und erhöhten Ozonkonzentrationen entstehenden Sommersmog.
§ 40 BImSchG ermächtigt zu Verkehrsbeschränkungen und -verboten, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden. § 40 Abs. 3 BlmSchG ermöglicht es, umweltfreundliche Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten auszunehmen.




Vorheriger Fachbegriff: Slowenien | Nächster Fachbegriff: Smog


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen