SOLAS(Safety Of Lives At Sea). Das internationale Übereinkommen vom 1. 11. 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See m. Änd. (Anlagenband zum BGBl. 1998 II Nr. 40) legt die Mindestausrüstung von Seeschiffen fest. Das dazu gehörige Protokoll v. 11. 11. 1988 (BGBl. 2000 II 489) m. Änd. enthält in seinen Anhängen die detaillierten technischen Vorschriften, so zur Bauart der Schiffe, zu Rettungsmitteln, zum Funkverkehr, zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs etc. Für unter deutscher Flagge fahrende Seeschiffe - z. T. auch Sportboote - werden die Vorschriften durch das SchiffssicherheitsG und die SchiffssicherheitsVO ergänzt. S. a. Seeschifffahrt (3.).
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