Solawechsel (einziger Wechsel, eigener Wechsel) ist im Wertpapierrecht der Wechsel, von dem nur eine Ausfertigung besteht bzw. in dem sich der Aussteller selbst zur Zahlung der Wechselsumme verpflichtet. Lit.: Röschmann, M., Der Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank, 1942
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