Soldatenmeuterei(§ 27 I WStG) ist die Gehorsamsverweigerung, die Bedrohung, Nötigung oder der tätliche Angriff gegenüber einem Vorgesetzten durch mehrere, sich zusammenrottende Soldaten.
Weitere Begriffe : Schatzanweisung | Vereinsregister | Jugendstrafe |
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