Sondernahrung
Im Sozialrecht :
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Sonderernährung, wenn diese wegen einer Krankheit notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde (§31 SGB V). Die Fälle, in denen Sondernahrung erbracht werden kann, werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Diät
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