Sonderverwahrung die Verwahrung von Wertpapieren unter äusserlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers und gesondert von den Beständen des Verwahrers und Dritter. Die S. ist die regelmässige Verwahrungsart nach dem Depotgesetz, § 2. Depotgeschäft. Siehe auch: Sammelverwahrung.
Weitere Begriffe : Rechtsschöpfung | vertragslose Rechtshilfe | Wiederaufgreifen des (Verwaltungs-)Verfahrens |
MMnews
|