SorbenSlawische Volksgruppe (ca. 60 000) im Süden Brandenburgs und im Osten Sachsens. Die Minderheitenrechte sind in den Verfassungen von Brandenburg und Sachsen besonders geschützt. In Brandenburg und Sachsen gelten zudem besondere Sorbengesetze. S. a. Gerichtssprache.
Weitere Begriffe : Verkehrsordnungswidrigkeiten | subjektives Recht | Verbindung von Sachen |
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