Soziale Fürsorge
Sozialhilfe.
ist i. w. S. die umfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, nach dem Gebot des Art. 20 I GG die BRep. zu einem „sozialen“ Bundesstaat zu gestalten; i. e. S. hat sie früher die soziale Hilfe bezeichnet, die aus öffentlichen Mitteln gewährt wird (Sozialhilfe).
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