Sozialkontrolle, informelleBezeichnet außerrechtliche Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft zur Verhinderung von Kriminalität. Allgemein anerkannte Verhaltensnormen dienen dazu, die Mitmenschen der näheren sozialen Umgebung zu gesetzeskonformem Verhalten zu motivieren. Die hierbei benutzten Mittel sind vielfältig. Spott, Überreden, Überzeugen sowie beratende Tätigkeiten seien beispielhaft genannt. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang die elterliche Erziehung. So können Kinder durch Belohnung für gesetzeskonformes Verhalten spielerisch daran gewöhnt werden. Gegenbegriff ist die formelle Sozialkontrolle (Sozialkontrolle, formelle).
Weitere Begriffe : Mitteilungspflicht | Beweisbeschluss | Ehegattentestament |
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