Spannungsklausel

Preisklausel.

ist die Bezeichnung für die Regelung eines Spannungsverhältnisses zwischen verschiedenen Bemessungs- oder Wertgrundlagen (etwa bei vertraglichen Pensionszusagen, wenn die Leistungen in einem bestimmten Verhältnis zu einer anderen Größe, z. B. Beamtengehaltsgruppe, stehen sollen). Sie gilt nicht als Wertsicherungsklausel (Geldschuld, 2) und ist im Gegensatz zu dieser genehmigungsfrei. S. a. Interventionspunkte.




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