SPE

(societas privata Europaea) = europäische Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Eine gesetzliche Regelung für diese der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung angenäherte Gesellschaftsform ist in Vorbereitung.




Vorheriger Fachbegriff: Spartentrennung | Nächster Fachbegriff: specialis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen