Speiseeis

Aufgrund § 5 des Lebensmittelgesetzes ist die Verordnung über Sp. vom 15.7.1933 mit späteren Änderungen ergangen, die Bezeichnungsund Herstellungsvorschriften enthält. Verboten ist insbes. die Verwertung von gesundheitsschädlichen Stoffen.

Die Vorschriften der VO ü. tiefgefrorene Lebensmittel i. d. F. v. 22. 2. 2007 (BGBl. I 258) m. Änd. gelten nicht für S.




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