Sperrwirkung der Entziehung der FahrerlaubnisEntzieht das Gericht einem Angeklagten die Fahrerlaubnis, so hat die dabei verhängte Sperre die Wirkung, dass während der festgesetzten Frist eine neue F. nicht erteilt werden darf, sofern die Sperre nicht vorzeitig vom Gericht aufgehoben wird. Wird die F. wegen Ungeeignetheit nach dem Punktsystem von der Verwaltungsbehörde entzogen, so darf diese frühestens nach 6 Monaten eine neue F. erteilen (§ 4 X StVG).
Weitere Begriffe : Herrschaftsrechte | Rechte, beschränkte dingliche | Führungsaufsicht |
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