SpezialmarktEine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen (mindestens einem Monat) wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbieten (§ 68 GewO). Durch eine Festsetzung (§ 69 GewO) werden die sog. Marktprivilegien eingeräumt. Marktverkehr
Weitere Begriffe : Abgabe von Betäubungsmitteln, unerlaubte | Leistungsübernahme | unmittelbare Ausführung |
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