Spiegelnde Strafen

im alten deutschen Recht Strafen, die der "Spiegel" der bestraften Tat sind: dem Meineidigen z.B. wurde die Schwurhand abgeschlagen oder dem Gotteslästerer die Zunge abgeschnitten.

waren im alten germanischen Recht und im Mittelalter die Leibesstrafen, bei denen der Täter die Tat durch Verlust des Körperteiles sühnen musste, mit dem er sie begangen hatte (Abhacken der Hand bei Meineid oder Falschmünzerei, Ausreißen der Zunge bei Gotteslästerung usw.). Diese Strafen entsprangen dem reinen Vergeltungsgedanken, der einem humanitären Strafrecht fremd ist.




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