Spirituosensind alkoholhaltige Getränke, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, besondere sensorische Eigenschaften und einen Alkoholgehalt von mindestens 15% vol. haben (Art. 2 der VO (EG) 110/2008 v. 15. 1. 2008 (ABl. L 39/16) zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von S. sowie zum Schutz ihrer geographischen Angaben). Die Bezeichnung ist zulässig für in der EU vermarktete S. und solche, die für den Export in Drittländer hergestellt werden. Um die Bezeichnung tragen zu können, muss der Alkohol, also Ethylalkohol, landwirtschaftlichen Ursprungs sein.
Weitere Begriffe : Siegelbruch | Schnupfen | Dienstleistung(spflicht) in Haushalt und Erwerbsgeschäft |
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