Spionage

(frz.: espionnage = Tätigkeit eines Spions, geht auf das germanische Wort spähen zurück); das Auskundschaften von Geheimnissen für einen fremden Staat. S. sowie die Abwehr gegnerischer S. ist Aufgabe der Geheimdienste. S. wird in der Bundesrepublik Deutschlang als Landesverrat oder landesverräterische Agententätigkeit bestraft. Das Auskundschaften fremder Betriebsgeheimnisse kann in verschiedener Hinsicht strafbar sein, insbes. als Verrat eines Geschäftsgeheimnisses.

ist Auskundschaften von Staatsgeheimnissen od. anderen geheimzuhaltendem Tatsachen oder Erkenntnissen. Sp. wird nach deutschem Recht als Landesverrat, landesverräterische Agententätigkeit bestraft.

Landesverrat.

Landesverrat, Wirtschaftsspionage, Betriebsspionage, Ausspähen von Daten.




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