die wirtschaftlichen Güter, die im Eigentum eines Staates stehen; öffentliche Sache.
Vorheriger Fachbegriff: Staatsverleumdung | Nächster Fachbegriff: Staatsverrat
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Pflichtbeitrag | Adoptionssachen | Mietwagen
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews