Stabilitätszuschlag

in den Jahren 1973 und 1974 erhobene Zusatzsteuer. Die Abgabe war als stabilitätspolitische Maßnahme gedacht, um die Nachfrage und damit die Inflation zu bekämpfen. Das Aufkommen wurde zusammen mit der Investitionsteuer als Konjunkturausgleichsrücklage bei der Bundesbank deponiert und später freigegeben.




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