Stadtbezirke, Kommunalrecht: verwaltungstechnische Untergliederung insbesondere der großen Städte zur Gewährleistung der Bürgernähe der Verwaltung. Wichtigstes Organ ist die Bezirksvertretung.
Weitere Begriffe : Errichtungsanordnung | Maklervertrag | Umschreibung des Vollstreckungstitels |
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