Stadtrat
in verschiedenen Ländern (z.B. Bayern, Rheinland-Pfalz) die Bezeichnung für den gewählten (Gemeinde-)Rat der Stadt. In anderen Ländern: Stadtverordnetenversammlung.
ist die Gemeindevertretung der Stadt sowie deren einzelnes Mitglied.
heißt nach einigen Gemeindeordnungen (Bayern, Bad.-Württbg., Rheinl.-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) die Gemeindevertretung (Gemeindeverfassung, 3) in den Städten (sowie das einzelne Mitglied dieser Vertretung). Die entsprechenden Bezeichnungen in den anderen Ländern sind Stadtvertretung oder Stadtverordnetenversammlung (z. B. Hessen).
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