Gemeindeordnung

Landesgesetz, das die Verfassung und die sonstigen Rechtsverhältnisse der Gemeinden regelt.

ist das (staatliche) die Gemeinden betreffende Gesetz. Es ist in der Gegenwart Landesgesetz. Im Dritten Reich galt die einheitliche Deutsche G. vom 30. 1. 1935. Lit.: Schmidt-Jortzig, E., Kommunalrecht, 1982; Schmidt-Eichstaedt, G./Stade, I./Borchmann, M., Die Gemeindeordnungen und Kreisordnungen in der Bundesrepublik Deutschland (Lbl.); Thiele, R., Niedersächsische Gemeindeordnung, 7. A. 2004

Landesgesetz, das die Rechtsstellung und innere Organisation der Gemeinde sowie die staatliche Aufsicht über die Gemeinden regelt. Zu den unterschiedlichen Regelungsmodellen in den einzelnen Bundesländern Gemeindeverfassungstypen.

In der Regel Bezeichnung für das das Gemeinderecht regelnde Gesetz eines Landes (so z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein; s. a. Gemeindeverfassung).




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