Standesamt

Behörde, die die Register über den Personenstand der in ihrem Bezirk lebenden und dort sterbenden Personen führt und vor der die Ehe geschlossen werden muß. Die Arbeitsweise des Standesamts ist im Personenstandsgesetz geregelt. Bei Streitigkeiten mit dem Standesamt entscheidet nicht das Verwaltungs-, sondern das Vormundschaftsgericht.

Standesbeamter.

ist das vom Standesbeamten ausgeübte Amt und die zugehörige Räumlichkeit. Lit.: Standesbeamte und Standesamt in Europa, 2001

Standesbeamter.




Vorheriger Fachbegriff: Standardtarif | Nächster Fachbegriff: Standesbeamter


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen