Standesamt Behörde, die die Register über den Personenstand der in ihrem Bezirk lebenden und dort sterbenden Personen führt und vor der die Ehe geschlossen werden muß. Die Arbeitsweise des Standesamts ist im Personenstandsgesetz geregelt. Bei Streitigkeiten mit dem Standesamt entscheidet nicht das Verwaltungs-, sondern das Vormundschaftsgericht.
Weitere Begriffe : Schiedsvereinbarung | Plagiat | Heimatrecht |
MMnews
|