Stein-Hardenberg'sche Reformen

Die unter den preußischen Staatsministern Frhr. vom Stein und Fürst Hardenberg 1807 eingeleitete und 1812 abgeschlossene Reform der Staatsverwaltung schuf die Grundlage der Selbstverwaltung der Gemeinden; sie begann mit der preußischen Städteordnung von 1808. Die Reform brachte außerdem für die Bauern die Befreiung von der persönlichen und dinglichen Abhängigkeit vom Grundherrn und damit von der Erbuntertänigkeit; sie zwang allerdings viele Bauern, denen die Mittel zur Selbstbewirtschaftung fehlten, zum Landverkauf. Des Weiteren führte die Reform die Gewerbefreiheit ein und beschränkte die Adelsvorrechte.




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