Stempelpapier ist jede Art von Stoff, auf dem Stempel angebracht werden. Fälschung und Doppelverwertung von St. ist strafbar (§§ 275, 276, 360 Nr.
Weitere Begriffe : Betriebsunterstützungskassen | Wohnumfeldverbesserung | Arbeitgeberwechsel |
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