SterbeurkundenDer Standesbeamte stellt aufgrund des Sterbebuchs St. aus. Diese enthalten: Name, Wohnort, Ort und Tag der Geburt des Verstorbenen; Name des Ehegatten oder den Vermerk, dass der Verstorbene ledig war; Ort, Tag und Stunde des Todes (§§ 61a, 64 PStG).
Weitere Begriffe : Recht auf Arbeit | Vaterschaftsvermutung | Bundesanstalt für den Güterfernverkehr |
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