Steuerflucht

Steuerflucht liegt vor, wenn eine Person oder Gesellschaft ihren Wohnsitz oder Sitz in ein Land verlegt, in dem niedrigere Steuern als bei uns erhoben werden, zum Beispiel in die Schweiz, nach Monaco, Liechtenstein oder auf die Bahamas, wo sie dann sogenannte Briefkastenfirmen gründen (die nur zum Schein bestehen, während sie in Wahrheit weiter bei uns leben und arbeiten). Dieses Verhalten ist zwar für die Allgemeinheit schädlich (wegen des damit verbundenen erheblichen Steuerausfalls), jedoch nicht strafbar, da die Gesetze der Länder, die eine Steuerflucht ermöglichen, auch von uns anerkannt werden müssen. In letzter Zeit wird jedoch versucht, mit den einzelnen Ländern, die Hauptziel der Steuerflucht sind, Abkommen zu treffen, die die Steuerflucht zumindest erschweren (so bereits mit der Schweiz).

Verlegung des Wohn- oder Geschäftssitzes ins Ausland, Vermögensverlagerung dorthin und ähnliche Massnahmen, durch die sich der Betreffende der (höheren) Besteuerung im Inland entzieht.




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