Steuerfreibetragim Gesetz festgelegter Betrag der unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleibt, z.B. Kinderfreibetrag, Altersfreibetrag, Sonderfreibetrag. Der St. ist nicht zu verwechseln mit der Steuerfreigrenze, die angibt bis zu welcher Grenze eine Steuerpflicht überhaupt entsteht. Steuerfreibeträge finden sich insbes. bei der Einkommensteuer, der Lohnsteuer, der Erbschaftssteuer und der Vermögensteuer.
Weitere Begriffe : Pressesubvention | Bergung | Modalitätenäquivalenz |
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