Steuerfreiheit1) rechtsgeschichtlich: Privileg einzelner Stände (Adel, Geistlichkeit), die keine Steuern zu zahlen hatten; 2) im gegenwärtigen Steuer rechtstfreiung von der Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei der Einkommensteuer, wenn das Einkommen unter der Steuerfreigrenze Hegt, oder zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Weitere Begriffe : Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften | Erfassung | Binnenmarkt, europäischer |
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