Steuerschätzungen

Für regelmäßige S. ist seit 1955 der Arbeitskreis Steuerschätzungen als ein Beirat beim Bundesfinanzministerium (BMF) gebildet. Ihm gehören neben dem BMF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die sechs großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt (Statistik), die Deutsche Bundesbank (Bundesbank), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat), die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Für die Schätzung des Arbeitskreises erstellen die Mitglieder unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Steuer. Diese Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis. Dort wird jede Steuer solange erörtert, bis ein Kompromiss erzielt wird. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallenden Einnahmen ermittelt. Die Sitzungen des Arbeitskreises finden zweimal jährlich statt (i. d. R. im Mai und im Herbst eines Jahres). Der Bund übernimmt das Ergebnis für die Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung. S. a. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.




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