Steuerstempel

Mit einem Steuerstempelgerät (einem sog. Steuerstempler) an einer Sache aufgebrachte Markierung, die den Beweis für die Tilgung einer Steuer erbringt. Der Steuerstempler funktioniert mechanisch dann, wenn bei der Finanzbehörde ein entsprechendes Guthaben erworben worden ist. Die Verwendung eines Steuerstemplers hat gem. § 167 Abs. 1 S.2 AO die Wirkung einer Steueranmeldung.




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