Stichentscheid

früheres Entscheidungsrecht des Vaters bei Fragen der elterlichen Gewalt, wenn sich die Eltern nicht einigen konnten (§ 1628 BGB alte Fassung). Der St. ist wegen Verstosses gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.




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